Familienrecht

Seit dem 01. September 2009 hat der Gesetzgeber das Familienrecht neu geregelt. Ziel ist die Vereinfachung und Beschleunigung familiengerichtlicher Verfahren.

 

Der Gesetzgeber stellt den Eheleuten ein ganzes Paket von Rechten und Pflichten, Ansprüchen und Vorteilen zur Verfügung.

Die Auflösung einer Partnerschaft ist ein einschneidendes Erlebnis. Damit verbunden sind Existenzsorgen. Im Vordergrund sind die Fragen des Unterhalts für den Ehegatten sowie für die Kinder zu klären.

Auch wenn Paare auseinander gehen, werden sie ein Leben lang Eltern bleiben. Deshalb ist es wichtig, schnell eine gemeinsame Umgangsregelung zu finden.

Weitere zu klärende Themen sind der Vermögensausgleich, die Teilung des Hausrats sowie die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung.




Anrufen

E-Mail

Anfahrt