Arbeitsrecht

Die 10 häufigsten Fragen und Antworten bei Mobbing

 

1. Rund zwei Millionen Deutsche leiden unter Psychoterror am Arbeitsplatz. Gibt es in Deutschland ein spezielles Mobbing-Schutzgesetz?

Nein. In Deutschland ist Mobbing gesetzlich nicht geregelt und stellt somit auch keine Anspruchsgrundlage dar. Mobbing ist keine rechtliche Begrifflichkeit. Deshalb gibt es auch keine rechtsverbindliche gesetzliche Definition. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

 

 

2. Mobbing tritt in vielen Lebensbereichen auf. Was versteht man unter Mobbing am Arbeitsplatz?

Das Bundesarbeitsgericht hat Mobbing am Arbeitsplatz als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte beschrieben. Es ist gekennzeichnet durch fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen. In ihrer Gesamtheit verletzen diese das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre und die Gesundheit.

 

 

3. Wie erkenne ich Mobbing? Gibt es allgemeine Kriterien zur Feststellung von Mobbing?

Bei Mobbing kommt es immer auf die Gesamtbetrachtung an. Jeder Fall ist ein Einzelfall mit seinen Besonderheiten und Eigentümlichkeiten. Sozusagen ein Unikat. Im Grundsatz geht es um schikanöses, fortgesetztes oder ausgrenzendes Verhalten am Arbeitsplatz. Vereinzelt auftretende oder alltägliche Konfliktsituationen sind noch kein Mobbing. Die Übergänge sind jedoch fließend oder auch schleichend. In vielen Fällen ist Mobbing auf den ersten Blick als solches gar nicht zu erkennen. Anders als in der Mathematik oder Physik gibt es keine Formeln oder Gesetzmäßigkeiten.

 

 

4. Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz ist mit Mobbing gleichzusetzen. Was sind typische und häufig anzutreffende Mobbinghandlungen?

Mobbing kann in den unterschiedlichsten Facetten auftreten. Eine weit verbreitete Form ist die ständige unberechtigte Kritik an der Arbeit. Arbeitsergebnisse werden sabotiert, manipuliert oder verfälscht. Häufig ist es auch die Art und der Umgang mit den Kollegen. Man wird wie Luft behandelt. Es werden Gerüchte gestreut, man wird beleidigt und beschimpft. Oftmals sind es unsinnige Arbeitsanweisungen, zu viel oder gar keine Arbeit, keinerlei Informationen oder einen kompletten Boykott. Dies sind jedoch nur einige Beispiele. Eine abschließende Aufzählung von Mobbinghandlungen ist nicht möglich. Die negative Kreativität der Menschen scheint grenzenlos zu sein.

 

 

5. Viele Betroffene resignieren, weil sie glauben das gegen sie gerichtete Mobbing nicht beweisen zu können. Wie kann ich überhaupt beweisen, dass ich gemobbt werde?

Diese Problematik ergibt sich regelmäßig. Wir müssen jedoch bereits einen Schritt früher ansetzen. In der Praxis beobachten wir vielfach, dass nur pauschale Anschuldigungen und Vermutungen vorgebracht werden. Dies reicht nicht aus. Die wichtigste Aufgabe im ersten Stadium ist die genaue Ermittlung des Sachverhalts. Was ist wann passiert. Wer hat was gesagt oder getan. Dafür eignet sich das Führen eines Tagebuchs. In einer solchen Aufzeichnung sind die einzelnen Mobbinghandlungen exakt nach Zeitpunkt, Ort, Verursacher und Anlass zu schildern. Eine besondere Form des Tagebuchs ist nicht notwendig. Wichtige Beweismittel sind schriftliche Unterlagen, Korrespondenzen, Briefe oder E-Mails. Sind Zeugen vorhanden, sollten diese in dem Tagebuch aufgeführt werden. Die Aufzeichnungen sollten glaubhaft und nicht übertrieben sein. Am besten gelingt eine Zusammenfassung, wenn sich die Betroffenen zeitnah Notizen machen und diese dann in Ruhe zu Hause ausarbeiten.

 

 

6. Unternehmer dürfen Mobbing nicht tolerieren. Welche Rechtspflichen haben Arbeitgeber?

Arbeitgeber haben eine umfassende Fürsorgepflicht. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Persönlichkeitsrechte sowie die Gesundheit und Ehre der Mitarbeiter geschützt werden. Unternehmen müssen ihren Betrieb so organisieren, dass die Angestellten nicht gemobbt werden. Der Arbeitgeber muss die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Mittel hierzu sind die Abmahnung, Umsetzung oder Versetzung bis hin zur Kündigung.

 

 

7. Welche Schadensersatzansprüche bestehen gegen Arbeitgeber?

Auch wenn der Arbeitgeber nicht selbst mobbt, kann er sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er seine Fürsorgepflicht verletzt. Er muss sich die Handlungen seiner Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen, wenn diese eine Pflichtverletzung begehen. Der Arbeitgeber hat beispielsweise Heilungskosten zu ersetzen und den Verdienstentgang zu bezahlen. Neben Schadensersatzansprüchen kommen auch Schmerzensgeldansprüche in Betracht.

 

 

8. Können Betroffene von den mobbenden Kollegen, Vorgesetzten oder Arbeitgeber die Unterlassung des Mobbings verlangen?

Ja, das Rechtssystem kennt Unterlassungsansprüche. Betroffene können grundsätzlich verlangen, dass jegliche Mobbinghandlungen unterlassen werden. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass die einzelnen Vorfälle genau bezeichnet werden müssen. Nicht ausreichend sind bloßes Anschuldigungen und pauschale Vorwürfe. Der Betroffene muss klar angeben, welcher Vorgesetzte oder Kollege was, wann, wie gesagt oder getan hat.

 

 

9. Kann man grundsätzlich jeden Betroffenen empfehlen, gegen den Mobbingtäter oder Arbeitgeber zu klagen?

Dies kommt immer auf den individuellem Einzelfall an. Was genau will der Betroffene? Soll das Arbeitsverhältnis bestehen bleiben, empfiehlt sich immer erst eine innerbetriebliche Konfliktlösung. Eine Klage löst in der Regel keinen Konflikt. In vielen Fällen lohnt es sich, auch über andere Konfliktlösungsmodelle nachzudenken. Ich empfehle oftmals den direkten Kontakt zum Arbeitgeber. Erst wenn alle Stricke reißen, raten wir zur Klage.

 

 

10. Wir reden bei Mobbing oft von Schikane und Krieg im Büro oder am Arbeitsplatz. Gibt es auch Mobbing unter Führungskräften?

Ja, gemobbt wird überall. Jeder kann Opfer von Mobbinghandlungen werden. Es trifft auch Führungskräfte. Die Attacken sind hier meist subtiler, weniger offene Feindseligkeiten. Ziel ist, den Ruf und das Image der Betroffenen zu schädigen. In den Führungsetagen wird das Thema Mobbing hinter verschlossenen Türen abgehandelt, quasi versteckt. Wenn Führungskräfte zu Opfern werden, haben sie in der Regel niemanden, an den sie sich wenden können. Der Betriebsrat ist nicht oder fühlt sich nicht zuständig. Gerade für diese Betroffene ist es schwer, sich innerbetrieblich Beistand zu holen. Deswegen brauchen Mobbingbetroffene in dieser Situation einen externen Berater.




Anrufen

E-Mail

Anfahrt